Einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht brauchen Sie, sobald es in einem Miet- oder WEG-Konflikt um Fristen, Geld in relevanter Höhe oder das Wohnen selbst geht: bei einer Kündigung, einer streitigen Mieterhöhung, einer Räumung, einem Eigentümerbeschluss, den Sie anfechten wollen, oder einer teuren Sonderumlage. Der Fachanwaltstitel zeigt, dass der Anwalt in genau diesem Rechtsgebiet nachgewiesene Kenntnisse und Praxiserfahrung hat. Für einfache Fragen, die sich mit einem Blick ins Gesetz klären lassen, reicht oft auch eine Beratung über einen Mieter- oder Eigentümerverein.

Was den Fachanwalt vom „Anwalt für Mietrecht“ unterscheidet

Jeder zugelassene Anwalt darf Mietrecht bearbeiten. Den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verleiht aber nur die Rechtsanwaltskammer, wenn der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und eine bestimmte Zahl bearbeiteter Fälle nachweist (§ 43c BRAO, § 14c Fachanwaltsordnung). Außerdem muss er sich jedes Jahr fortbilden. Ein Anwalt, der nur „Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht“ angibt, hat diese Prüfung nicht durchlaufen; das muss nicht schlecht sein, ist aber eine Selbstauskunft.

Typische Anlässe auf Vermieterseite

  • Sie wollen kündigen, etwa wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs. Formfehler im Kündigungsschreiben gehören zu den häufigsten Gründen, warum Räumungsklagen scheitern.
  • Ein Mieter widerspricht einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Für die Zustimmungsklage gilt eine Frist (§ 558b BGB).
  • Sie planen eine Modernisierung und wollen die Kosten auf die Miete umlegen. Ankündigung und Berechnung nach §§ 555c, 559 BGB sind streitanfällig.
  • Sie verkaufen eine vermietete Wohnung und wollen wissen, was der Käufer übernimmt. Nach § 566 BGB tritt er in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten.

Typische Anlässe auf Eigentümerseite (WEG)

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 hat sich vieles geändert, etwa wer welche Beschlüsse fassen darf und wie bauliche Veränderungen genehmigt werden (§ 20 WEG). Ein Fachanwalt hilft, wenn

  • ein Beschluss Sie benachteiligt und Sie ihn anfechten wollen. Die Monatsfrist des § 45 WEG läuft ab der Versammlung, nicht ab Zugang des Protokolls.
  • eine hohe Sonderumlage beschlossen wurde und Sie Zweifel an der Berechnung haben,
  • Streit über die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum besteht, zum Beispiel bei Fenstern oder Balkonen. Hier entscheidet die Teilungserklärung,
  • Sie Ansprüche gegen den Verwalter geltend machen wollen.

Zu den Verwalteraufgaben und zum Verwalterwechsel siehe Was kostet eine Hausverwaltung?.

Was der Anwalt kostet

Ohne Vereinbarung richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Bei Mieterhöhungen ist das etwa der Jahresbetrag der streitigen Erhöhung, bei Räumungen in der Regel die Jahresmiete. Für Verbraucher gilt eine Obergrenze für das erste Beratungsgespräch: 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 1 RVG). Viele Kanzleien arbeiten mit Stundenhonorar nach § 3a RVG; dann sollten Sie den voraussichtlichen Aufwand vorab erfragen.

Prüfen Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung Miet- oder WEG-Streitigkeiten abdeckt. Viele Policen schließen Streit über Wohnungseigentum oder Baumaßnahmen aus oder haben Wartezeiten. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.

Wie Sie einen passenden Anwalt finden

Die Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer führen Verzeichnisse, in denen Sie nach Fachanwaltschaften suchen können. Achten Sie im Erstgespräch darauf, ob der Anwalt eher Vermieter, Mieter oder Eigentümergemeinschaften vertritt; viele haben einen klaren Schwerpunkt. Bringen Sie Mietvertrag, Schriftverkehr, Protokolle, Teilungserklärung und Fristen mit. Je besser vorbereitet, desto kürzer und günstiger das Gespräch.

Erst Fristen sichern, dann diskutieren

In Miet- und WEG-Konflikten entscheidet oft nicht das bessere Argument, sondern die eingehaltene Frist. Notieren Sie das Datum der Eigentümerversammlung, den Zugang einer Kündigung oder eines Mieterhöhungsverlangens. Vereinbaren Sie den Termin beim Anwalt so, dass danach noch Zeit für eine Klage oder ein Schreiben bleibt. Ein Gespräch drei Tage vor Fristablauf ist möglich, aber teurer und riskanter als eines zwei Wochen vorher.

Wann ein Verein ausreicht

Mieter- und Eigentümervereine bieten Mitgliedern Rechtsberatung, oft durch Anwälte. Für Standardfragen, etwa zur Nebenkostenabrechnung, ist das häufig der günstigere Weg. Bei laufenden Fristen oder wenn es vor Gericht geht, ist ein eigener Anwalt meist die sicherere Wahl.