Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein standardisierter Bericht eines Energieeffizienz-Experten, der für ein bestimmtes Wohngebäude zeigt, welche energetischen Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, entweder als Gesamtsanierung in einem Zug oder in Schritten über mehrere Jahre. Er besteht aus einem anschaulichen Fahrplan für Sie als Eigentümer und einer technischen Umsetzungshilfe. Setzen Sie später eine Maßnahme aus dem Fahrplan mit Bundesförderung um, kann er einen zusätzlichen Förderbonus auslösen.
Wie der Fahrplan entsteht
Der Experte besichtigt das Gebäude, erfasst Bauteile, Heizung und Verbrauch und bespricht mit Ihnen, was Sie vorhaben: Wollen Sie in zehn Jahren noch dort wohnen? Ist ein Ausbau des Dachgeschosses geplant? Sind die Fenster ohnehin bald fällig? Aus diesen Angaben rechnet er mit einer bundesweit einheitlichen Software verschiedene Schritte durch.
Das Ergebnis ist farbig aufbereitet. Für jeden Schritt sehen Sie, wie sich Energiebedarf und CO₂-Ausstoß ungefähr verändern und welche Kosten grob zu erwarten sind. Die Kostenangaben sind Schätzungen, keine Angebote. Echte Preise entstehen erst, wenn Handwerker anbieten.
Der Förderbonus
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik einen iSFP-Bonus. Nach den bisherigen Förderrichtlinien erhöht er den Fördersatz um fünf Prozentpunkte, und die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Jahr verdoppeln sich. Der Bonus gilt nur für Maßnahmen, die im Fahrplan enthalten sind, und nur innerhalb einer festen Frist nach dessen Erstellung.
Für den Heizungstausch gelten eigene Förderregeln mit eigenen Boni; der iSFP-Bonus greift dort nach der aktuellen Systematik nicht in gleicher Weise. Weil die Richtlinien regelmäßig angepasst werden, sollten Sie die Konditionen vor jeder Maßnahme beim BAFA oder bei der KfW prüfen.
Die Erstellung des Fahrplans selbst wird über die Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst. Was der Berater kostet und wie die Förderung abläuft, steht unter Was kostet ein Energieberater?.
Wann er sich lohnt und wann nicht
Ein iSFP lohnt sich, wenn Sie mehrere Maßnahmen in den nächsten Jahren planen und mindestens einige davon fördern lassen wollen. Gerade bei einem Hauskauf ist er ein gutes Werkzeug: Sie bekommen eine Reihenfolge, an der Sie Finanzierung und Rücklagen ausrichten können.
Weniger sinnvoll ist er, wenn Sie nur eine einzige, nicht förderfähige Maßnahme vorhaben oder das Haus in absehbarer Zeit verkaufen wollen. Für den Verkauf brauchen Sie einen Energieausweis, keinen Fahrplan. Ein vorhandener iSFP kann für Kaufinteressenten aber eine nützliche Information sein, weil er zeigt, was am Haus energetisch ansteht.
Was der Fahrplan nicht ist
Er ist keine Planung im Sinne einer Ausführungsplanung. Wenn Sie dämmen lassen, braucht der Handwerker konkrete Details zu Material, Anschlüssen und Statik. Er ist auch kein Bauzustandsgutachten: Ob der Dachstuhl Pilzbefall hat oder der Keller feucht ist, prüft der Energieberater nicht zwingend mit. Bei einem älteren Haus, das Sie gerade kaufen wollen, ersetzt der iSFP deshalb nicht den Blick eines Bausachverständigen, siehe Brauche ich beim Hauskauf einen Baugutachter?.
Was Sie zur Erstellung vorbereiten sollten
Je mehr der Experte über das Haus weiß, desto genauer wird der Fahrplan. Hilfreich sind Grundrisse und Schnitte, Baujahr und Jahre größerer Umbauten, Rechnungen zu Fenstern, Dämmung oder Heizung, die Energieverbrauchsabrechnungen der letzten Jahre und ein vorhandener Energieausweis. Notieren Sie außerdem, was Sie an Ihrem Haus stört, etwa kalte Räume oder Zugluft. Solche Hinweise helfen, die Maßnahmen an Ihre Prioritäten anzupassen.
Typische Fehler
- Fahrplan erstellen lassen, Maßnahme vergessen. Der Bonus ist an Fristen gebunden. Notieren Sie sich das Datum des Fahrplans.
- Abweichen ohne Rückfrage. Wenn Sie eine andere Maßnahme umsetzen als im Fahrplan beschrieben, kann der Bonus entfallen. Klären Sie Abweichungen vorher mit dem Experten.
- Handwerker zu früh beauftragt. Für viele Förderprogramme muss der Antrag gestellt sein, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne entsprechende Bedingung unterschrieben wird. Die genaue Reihenfolge steht in der jeweiligen Richtlinie.