Was ein Energieberater kostet, ist nicht gesetzlich festgelegt: Das Honorar wird frei vereinbart und hängt vor allem von der Größe des Gebäudes und vom Umfang der Leistung ab, von einer kurzen Vor-Ort-Beratung bis zum ausführlichen Sanierungsfahrplan. Für Wohngebäude übernimmt der Bund über das BAFA einen Teil des Honorars, wenn der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt wird. Lohnend ist die Beratung vor allem vor einer größeren Sanierung, nach einem Kauf älterer Häuser und immer dann, wenn Sie Fördermittel beantragen wollen.
Welche Leistungen ein Energieberater anbietet
Unter „Energieberatung“ verstecken sich sehr unterschiedliche Aufträge:
- Erstberatung vor Ort. Begehung, Gespräch, grobe Empfehlungen. Oft der Einstieg, wenn Sie noch nicht wissen, was Sie wollen.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Ein standardisierter Bericht, der Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt und für mehrere Förderprogramme einen Bonus auslösen kann. Mehr dazu unter Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?.
- Fachplanung und Baubegleitung. Für geförderte Maßnahmen bestätigt der Experte vorher die technischen Anforderungen und nachher die Umsetzung.
- Energieausweis. Dafür reicht oft eine kleinere Qualifikation; siehe Wer darf einen Energieausweis ausstellen?.
Wer „Energieberater kosten“ vergleicht, sollte daher zuerst klären, welche dieser Leistungen er braucht. Ein Angebot für einen Energieausweis und eines für einen Sanierungsfahrplan sind nicht vergleichbar.
Wonach sich das Honorar richtet
Maßgeblich sind die Anzahl der Wohneinheiten, die Wohnfläche, der Zustand der Unterlagen und wie viele Varianten durchgerechnet werden sollen. Fehlen Pläne, muss der Berater das Gebäude aufmessen. Bei einem Mehrfamilienhaus kommt die Abstimmung mit mehreren Eigentümern oder einer Hausverwaltung dazu.
Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben, das den Endpreis vor und nach Förderung ausweist. Einige Berater beantragen den Zuschuss für Sie und rechnen ihn direkt ab; dann zahlen Sie nur den Eigenanteil. Fragen Sie, wer bei Ablehnung des Förderantrags das Risiko trägt.
Die Förderung: Grundsätze, keine Beträge
Das BAFA fördert die „Energieberatung für Wohngebäude“ als Zuschuss. Die Förderquote und die Höchstbeträge wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert und unterscheiden sich nach Gebäudetyp, etwa Ein- und Zweifamilienhaus gegenüber Mehrfamilienhaus. Weil sich die Konditionen erneut ändern können, prüfen Sie den aktuellen Stand direkt beim BAFA, bevor Sie den Auftrag unterschreiben.
Wichtig: Der Antrag wird über den Energieberater gestellt. Ein Berater, der nicht in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird, kann diesen Zuschuss nicht auslösen.
Lohnt sich das?
Ja, wenn Sie in den nächsten Jahren mehr als eine Einzelmaßnahme planen. Die Reihenfolge entscheidet über die Kosten: Wer erst die Heizung tauscht und Jahre später dämmt, hat oft eine zu groß dimensionierte Anlage. Ein Berater verhindert solche Fehlentscheidungen.
Ja, wenn Sie gerade ein älteres Haus gekauft haben. Das Gebäudeenergiegesetz kennt Nachrüstpflichten für neue Eigentümer, zum Beispiel die Dämmung oberster Geschossdecken oder ungedämmter Leitungen (§ 47, § 71 GEG). Ein Berater sagt Ihnen, was für Ihr Haus konkret gilt.
Eher nicht, wenn Sie nur ein einzelnes Bauteil erneuern wollen, das nicht gefördert wird, oder das Haus ohnehin in Kürze verkaufen. Dann reicht oft der Energieausweis.
Was im Ergebnis stehen sollte
Am Ende einer ausführlichen Beratung sollten Sie schriftlich wissen, wie der energetische Zustand Ihres Hauses eingeschätzt wird, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge empfohlen werden, welche Förderprogramme dafür in Betracht kommen und welche Annahmen hinter den Berechnungen stecken. Fehlen diese Punkte, fragen Sie nach. Ein Bericht, der nur Produktnamen und Preise auflistet, ist eher ein Angebot als eine Beratung.
So finden Sie einen qualifizierten Berater
„Energieberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Das verlässlichste Merkmal ist der Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die öffentlich durchsuchbar ist. Achten Sie dort auf die Kategorie: Es gibt Einträge für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude, für Beratung und für Baubegleitung.
Fragen Sie außerdem, ob der Berater gleichzeitig Produkte oder Handwerksleistungen verkauft. Das ist nicht verboten, kann aber die Empfehlungen färben. Unabhängige Beratung erkennen Sie daran, dass mehrere Lösungen mit Vor- und Nachteilen gezeigt werden.