Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein freiberuflicher Ingenieur, den das Land mit hoheitlichen Aufgaben im Vermessungswesen betraut hat: Er darf Grundstücksgrenzen amtlich feststellen, Grundstücke teilen und Gebäude in das Liegenschaftskataster einmessen, mit derselben Beweiskraft wie die Vermessungsbehörde. Bei Immobiliengeschäften brauchen Sie ihn vor allem, wenn ein Grundstück geteilt werden soll, wenn Grenzen unklar oder streitig sind oder wenn ein neues Gebäude ins Kataster muss.

Wann Sie bei Kauf und Verkauf einen ÖbVI brauchen

Teilverkauf eines Grundstücks. Wer nur einen Teil seines Grundstücks verkaufen will, etwa einen Gartenstreifen oder ein Baugrundstück im hinteren Bereich, braucht eine Teilungsvermessung. Erst danach gibt es ein eigenes Flurstück, das ins Grundbuch übertragen werden kann. Der Notar kann den Kaufvertrag zwar schon vorher beurkunden, die Eigentumsumschreibung wartet aber auf das Ergebnis.

Unklare Grenzen. Steht der Zaun wirklich auf der Grenze? Ist die Garage des Nachbarn auf Ihrem Grundstück? Eine Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung klärt das. Gerade vor einem Kauf ist das sinnvoll, wenn Sie Anzeichen für Abweichungen sehen, zum Beispiel ältere Zäune, Anbauten an der Grenze oder Hinweise im Verkaufsgespräch.

Neubauten und Anbauten. Wer ein Gebäude errichtet oder erweitert, muss es in den meisten Bundesländern einmessen lassen, damit das Kataster aktuell bleibt. Fehlt die Einmessung bei einem Haus, das Sie kaufen, kann das bei späteren Bauanträgen oder der Finanzierung Fragen aufwerfen.

Lagepläne für Bauanträge. Ein amtlicher Lageplan ist für viele Bauvorhaben Teil der Bauvorlagen. Auch das gehört zu den typischen Aufträgen.

Was ein ÖbVI nicht ist

Er ist kein Gutachter für den Wert des Grundstücks und kein Bausachverständiger. Er hat auch keine Entscheidungsbefugnis in Nachbarstreitigkeiten. Er stellt fest, wo die Grenze nach dem Kataster liegt. Ob der Nachbar ein Recht hat, seinen Schuppen dort stehen zu lassen, ist eine Frage des Zivilrechts.

Wer neben dem ÖbVI zuständig ist

In Sachsen werden Liegenschaftsvermessungen von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und von den unteren Vermessungsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. In Leipzig ist das die Vermessungsbehörde der Stadt. Beide Wege führen zum gleichen amtlichen Ergebnis. ÖbVI sind oft schneller verfügbar, die Behörden je nach Auslastung ebenfalls. Fragen Sie im Zweifel an beiden Stellen nach dem Zeitrahmen.

Wonach sich die Kosten richten

Für amtliche Vermessungen gelten landesrechtliche Kostenvorschriften. Die Höhe hängt typischerweise ab vom Bodenwert oder der Fläche, von der Anzahl der Grenzpunkte und vom Aufwand im Gelände. Eine Teilung mit wenigen neuen Grenzpunkten auf freiem Gelände ist günstiger als eine Grenzfeststellung auf einem bebauten, verwinkelten Grundstück. Hinzu kommen Gebühren für die Übernahme ins Kataster.

Weil die Kosten nicht frei verhandelt werden, unterscheiden sich Angebote verschiedener ÖbVI für dieselbe Leistung in der Regel kaum. Unterschiede gibt es bei der Terminverfügbarkeit und bei Zusatzleistungen außerhalb des Katasters, etwa einer Bauabsteckung oder einer Höhenaufnahme. Lassen Sie sich vorab eine Kostenschätzung geben.

So läuft eine Vermessung ab

  1. Sie beauftragen das Vermessungsbüro mit Angaben zum Flurstück und zum Anlass.
  2. Das Büro holt die Katasterunterlagen ein und plant den Termin.
  3. Bei Grenzfeststellungen werden die Nachbarn zum Grenztermin geladen. Sie können dort Einwände erheben.
  4. Vor Ort werden Grenzpunkte gesucht, gemessen und gegebenenfalls neu vermarkt, etwa mit Grenzsteinen.
  5. Das Ergebnis wird der Katasterbehörde zur Übernahme eingereicht.

Rechnen Sie bei einer Teilungsvermessung mit einigen Wochen bis zur Übernahme ins Kataster. Für den Notar ist dann ein Veränderungsnachweis wichtig, mit dem er die Eigentumsumschreibung des neuen Flurstücks beantragen kann.

So finden Sie einen ÖbVI

Die Berufsvertretungen der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Landesvermessungsverwaltung führen Verzeichnisse. Ein ÖbVI darf grundsätzlich im ganzen Land tätig werden; ein Büro in der Nähe spart aber Anfahrtskosten. Wie sich andere öffentliche Bestellungen unterscheiden, etwa bei Sachverständigen, lesen Sie unter Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?.