So nutzen Sie den Rechner

Geben Sie den Kaufpreis ein, wählen Sie das Bundesland und tragen Sie, falls ein Makler beteiligt ist, Ihren Provisionsanteil als Käufer in Prozent ein. Der Rechner zeigt sofort vier Posten und eine Summe:

  • Grunderwerbsteuer als fester Betrag nach dem Satz des Bundeslandes, in Sachsen 5,5 Prozent,
  • Notar als Spanne von 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises,
  • Grundbuch als Spanne von 0,4 bis 0,5 Prozent,
  • Maklerprovision als fester Betrag aus Ihrem eingegebenen Satz,
  • Summe als Spanne aus allen Posten.

Ohne Makler lassen Sie das Provisionsfeld auf null. Für einen ersten Finanzierungsrahmen genügt es, mit dem oberen Wert der Spanne zu planen.

Warum Notar und Grundbuch als Spanne erscheinen

Die Grunderwerbsteuer ist ein fester Prozentsatz. Notar- und Grundbuchgebühren dagegen folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und entstehen in drei Schritten: Der Kaufpreis ist der Geschäftswert, aus Tabelle B ergibt sich dazu eine volle Gebühr, und jede Tätigkeit kostet ein Vielfaches davon. Beim Kaufvertrag sind das 2,0 für die Beurkundung, je 0,5 für Vollzug und Betreuung, beim Grundbuchamt 0,5 für die Vormerkung und 1,0 für die Umschreibung. Hinzu kommt bei Finanzierung die Grundschuld, beim Notar und beim Grundbuchamt je 1,0, berechnet aus dem Grundschuldbetrag.

Weil Tabelle B stufenweise steigt und nicht linear, sinkt der prozentuale Anteil bei höheren Kaufpreisen leicht. Und weil jeder Kauf andere Zusatzschritte hat, etwa eine Vollmacht, ein Anderkonto oder Treuhandauflagen, rechnet der Rechner bewusst mit Prozentbändern statt mit einer Scheingenauigkeit.

Beispiel: Kaufpreis 300.000 Euro in Leipzig

Beispiel: Sie kaufen eine Wohnung in Leipzig für 300.000 Euro ohne Makler. Der Rechner zeigt:

Posten Ergebnis
Grunderwerbsteuer 5,5 % 16.500 €
Notar 1,0 bis 1,5 % 3.000 bis 4.500 €
Grundbuch 0,4 bis 0,5 % 1.200 bis 1.500 €
Summe 20.700 bis 22.500 €

Zum Vergleich die Rechnung nach Tabelle B in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025: Die volle Gebühr bei 300.000 Euro beträgt 635 Euro. Notar für den Kaufvertrag 3,0 Gebühren, also 1.905 Euro netto oder 2.266,95 Euro mit Umsatzsteuer. Mit einer Grundschuld über 240.000 Euro kommen 636,65 Euro hinzu. Grundbuch für Vormerkung, Umschreibung und Grundschuld 1.487,50 Euro. Ohne Auslagen liegt der Notar damit mit 2.903,60 Euro knapp unter dem unteren Rand der Spanne, das Grundbuch im oberen Bereich. Zusammen ergeben sich 4.391,10 Euro, die Spanne von 4.200 bis 6.000 Euro lässt also noch Luft für Auslagen und Sonderfälle. Die vollständige Herleitung finden Sie unter Notarkosten beim Hauskauf.

Was der Rechner nicht abbildet

  • Einzelfälle beim Notar. Anderkonto, Vollmachtsbestätigungen, Nachträge oder ein Wohnrecht für den Verkäufer erhöhen die Gebühren. Wann ein Anderkonto überhaupt nötig ist, erklärt Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?.
  • Kosten des Verkäufers. Die Löschung seiner Grundschulden trägt üblicherweise der Verkäufer, siehe Welche Notarkosten zahlt der Verkäufer?.
  • Inventar. Ein gesondert ausgewiesener, realistischer Preis für Küche oder Möbel kann die Grunderwerbsteuer mindern. Notar und Grundbuch rechnen weiter mit dem Gesamtkaufpreis.
  • Weitere Fachleute. Gutachter, Energieberater oder ein eigener Anwalt kommen nur hinzu, wenn Sie sie beauftragen.
  • Änderungen der Steuersätze. Die Länder setzen den Grunderwerbsteuersatz selbst fest. Maßgeblich ist der Satz am Tag des Vertragsschlusses.

Der nächste Schritt

Sobald ein konkretes Objekt feststeht, nennt Ihnen das Notariat, das den Entwurf erstellt, die tatsächlichen Gebühren. Verhandeln lässt sich davon nichts, § 125 GNotKG schließt abweichende Vereinbarungen aus. Was der Notar für diese Gebühren leistet und wo seine Aufgabe endet, steht unter Welche Aufgaben hat der Notar beim Immobilienverkauf?. Planen Sie die Summe aus Eigenkapital ein und klären Sie mit Ihrer Bank, ob sie Nebenkosten mitfinanziert.